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Das neue Jugendschutzgesetz gilt ab dem 01.04.2016 



Ab dem 01.04.2016 dürfen Personen unter 18 Jahren keine Liquids, E-Shishas oder E-Zigaretten mehr kaufen. Das Jugendschutzgesetz gilt für den Online- und den Einzelhandel.
Mit diesem Stichtag sind wir laut §10 Absatz 3 des Jugendschutzgesetzes dazu verpflichtet, auf unserer Homepage deutlich zu kennzeichnen, dass ein Verkauf an Personen unter 18 Jahren nicht stattfindet. Zusätzlich bedarf es einer genauen Überprüfung der Volljährigkeit unserer Kunden. In der Begründung zur Gesetzesänderung heißt es dazu im Allgemeinen Teil, Abschnitt II:

Zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen werden im JuSchG folgende Maßnahmen ergriffen: […] Es wird sichergestellt, dass Tabakwaren sowie elektronische Zigaretten und elektronische Shishas auch über den Versandhandel nur an Erwachsene abgegeben werden.

Zur Umsetzung der Altersprüfung online heißt es weiterhin in Abschnitt VI,5:

Für den Online-Handel gibt es technische Mittel, wie zum Beispiel Prüfroutinen zur Feststellung der Volljährigkeit an Hand der Personalausweisnummer (so genannter Perso-Check) oder verifizierter Adressdaten (zum Beispiel Schufa-Q-Bit-Check).